ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der Firma BefTec®GmbH
Stand: 01.01.2014
Alle Lieferungen und Leistungen, einschließlich Beratungsleistungen und Auskünfte erfolgen (auch zukünftig) ausschließlich auf Grund unserer aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen werden widersprochen.
1. VERTRAGSVERHÄLTNIS
Angebote und Angaben in unseren Preislisten sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns oder durch Lieferung als
abgeschlossen. Abweichungen der Auftragsbestätigung zur ausgelösten Bestellung müssen unbedingt sofort bei uns schriftlich beanstandet werden (spätestens 4 Tage ab Zugang).
2. PREISE
Es gelten ausschließlich die in unserer Auftragsbestätigung angegebenen Preise. Unsere Preise verstehen sich als Netto-Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Material- und
Kostensteigerungen, Preiserhöhungen unserer Lieferanten, erhöhte Steuern und Abgaben sowie Preiserhöhungen durch höhere Gewalt berechtigen uns auch zur Berichtigung vereinbarter Preise.
3. LIEFERUNG
Sofern nichts anderes vereinbart ist: Lieferungen ab Werk. Das Abladen erfolgt immer auf Rechnung und Gefahr des Kunden/Käufers. Es gelten die mit einem unserer Vertreter vereinbarten Konditionen
für den Versand, die auch für jeden anderen Bestellweg Gültigkeit haben. Zu Teillieferungen sind wir – wenn erforderlich - berechtigt. Wir sind bemüht, so schnell wie möglich zu liefern, müssen
aber die Haftung für allfällige Lieferverzögerungen ausschließen.
Die bestellten Waren kommen auf Kosten und Gefahr des Empfängers zum Versand. Die Verpackung wird gesondert in Rechnung gestellt und nicht zurückgenommen. Mehr- oder Minderlieferungen sind bis zu
10 % der bestellten Waren erlaubt. Höhere Gewalt entbindet uns von der angegeben Lieferzeit und berechtigt uns, vom Vertrag zurückzutreten.
4. WARENRÜCKNAHME
Gelieferte Waren können nur nach vorheriger Genehmigung von uns und zu den von uns zuvor festgelegten Bedingungen zurückgenommen werden, ausgenommen von der Rücknahme: Sonderanfertigungen und
Verpackung. Die Ausstellung der Gutschrift erfolgt nach Eingang und sorgfältiger Überprüfung der Retourware, abzüglich einer Manipulationsgebühr von 20 % des Warenwertes.
4. PRODUKTBESCHREIBUNGEN
Die jeweiligen Produktbeschreibungen, Abbildungen, Zeichnungen usw. sind keinesfalls als Zusicherungen von Eigenschaften zu verstehen und freibleibend. Wir behalten uns Änderungen und
Verbesserungen vor.
5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Sofern nichts anderes vereinbart wurde: Fälligkeit 14 Tage ab Rechnungsausstellung ohne Abzug; Skonto-Vereinbarungen müssen gesondert schriftlich vereinbart werden. Der Kaufpreis ist jedoch
sofort fällig, wenn der Kunde uns gegenüber mit anderen Zahlungsverpflichtungen in Zahlungsverzug gerät.
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist müssen wir Zinsen in Höhe von 8 % -Punkte über dem von der Österreichischen Nationalbank verlautbarten Basiszinssatz, mindestens jedoch 10 % p.a. verrechnen.
Der säumige Käufer ist verpflichtet, alle Mahn- und Inkassospesen sowie Erhebungs- und Auskunftskosten zu bezahlen.
Der Kunde ist nicht berechtigt Forderungen gegen unsere Kaufpreisforderungen aufzurechnen. Ebenso ist der Kunde nicht berechtigt, fällige Zahlungen wegen behaupteter Gewährleistungsansprüche
zurückzuhalten. Die Abtretung von Ansprüchen gegen uns an Dritte ist dem Kunden nicht gestattet.
Mit Zustimmung des Kunden zur elektronischen Rechnungslegung bekommt er sämtliche Rechnungen mit digitaler Signatur auf elektronischem Weg an die von ihm bekannt gegebene E-Mail-Adresse
zugestellt. Der Kunde verzichtet damit auf die Zusendung der Rechnung per Post. Die Fälligkeit des Entgeltes wird durch
Gewährleistungs-, Schadenersatz-, Produkthaftungs- oder sonstigen Ansprüchen nicht aufgeschoben.
6. EIGENTUMSVORBEHALT
Die gelieferten Waren und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Abdeckung (Bezahlung) sämtlicher Lieferverbindlichkeiten des Kunden uns gegenüber, gleich aus welchem Grund diese entstanden
sein mögen, unser Eigentum, dies gilt ebenso bei erfolgten Teilzahlungen. Der Kunde hat die Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt getrennt von anderer Ware zu verwahren und auf seine Kosten
ausreichend gegen alle Risiken zu versichern. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen seines ordentlichen Geschäftsbetriebes weiterzuverarbeiten und/oder zu veräußern. Die
Weiterverarbeitung erfolgt für uns und führt nicht zum Verlust unseres Eigentums. Im Falle der Verbindung oder Vermischung mit nicht in unserem Eigentum stehenden anderen Waren entsteht zu
unseren Gunsten Miteigentum im Verhältnis der Anteile. Bereits jetzt tritt der Kunde alle seine Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen Dritte entstehen, ebenso
wie alte die Vorbehaltsware betreffenden Ansprüche aus Versicherungsverträgen, bis zur Höhe unserer Kaufpreisforderungen
an uns ab. Der Kunde hat eingehende Gelder aus abgetretenen Ansprüchen getrennt von eigenen Geldern zu verwahren und bei Fälligkeit unserer Kaufpreisforderung unverzüglich an uns
weiterzuleiten.
7. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
Offene Mängel sind bei sonstigem Ausschluss unverzüglich nach Erhalt der Ware, versteckte Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung und unter genauer Beschreibung des Mangels schriftlich zu
rügen. Die Gewährleistungsfrist wird mit sechs Monaten ab dem Tag der Lieferung begrenzt. Reklamationen der gelieferten Waren können wir nur innerhalb von 4 Tagen nach Empfang der Waren
anerkennen. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes,
gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Sind Beanstandungen berechtigt, behalten wir uns vor, entweder die Mängel kostenlos zu beseitigen oder aber die gelieferten Waren zurückzunehmen
und kostenlos zu ersetzen. Weitergehende Ansprüche lehnen wir ab. Unsere Produkte werden ständig kontrolliert und verbessert. Fehler oder Mängel können trotzdem nicht vollständig ausgeschlossen
werden. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung des Liefervertrags sind jedoch ausgeschlossen. Wir gewährleisten die Qualität der Produkte im Rahmen der in den Lieferprogrammen angegebenen
Werte und Prüfnormen.
Die Eignung für bestimmte Anwendungen wird generell nicht zugesagt. Wir haften ausdrücklich nicht für Mängel der Be- bzw. Verarbeitung der Produkte oder der Montage sowie für Schäden infolge
unrichtiger Verarbeitung der Ware. Für Fremderzeugnisse haften wir nur im Rahmen der vom jeweiligen Erzeuger selbst
geleisteten Gewähr. Darüber hinausgehend ist jede Haftung einschließlich solcher für Schadenersatz, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, ausgeschlossen. Ausgeschlossen
ist insbesondere der Ersatz für Folgeschäden, sonstige mittelbare Schäden und Verluste oder entgangenen Gewinn aus mangelhafter, unterbliebener oder verspäteter Lieferung. In jedem Fall ist
unsere Haftung mit der Höhe der jeweiligen Auftragssumme begrenzt. Erfolgt eine Bestellung anhand von Vorgaben des Kunden in Abweichung einer Standardversion unseres Liefersortiments, so erfolgt
die Ausführung ohne jegliche Haftung unsererseits für die Belastbarkeit dieser Sonderanfertigung und auf Risiko des Kunden. Uns trifft dabei keine wie immer geartete Warn-, Prüf- oder
Aufklärungspflicht
hinsichtlich der Eignung oder Belastbarkeit dieser Sonderanfertigung für bestimme Einsatzgebiete. Jegliche Schadenersatzansprüche, insbesondere Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen. Bei
Verbindungselementen mit galvanischen Überzügen, welche auf die Festigkeitsklasse 10.9 oder höher vergütet sind, besteht die Gefahr der Wasserstoff-Versprödung. Auch bei thermischer
Nachbehandlung kann ein Restrisiko nicht ausgeschlossen werden. Es wird ausdrücklich auf die einhergehende Belastbarkeitsminderung hingewiesen. Solche Überzüge erfolgen nur auf Wunsch und Risiko
des Kunden. Jede
Ansprüche gegenüber uns sind ausgeschlossen.
8. GERICHTSSTAND, ANWENDBARES RECHT, SONSTIGE
Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlich Wels. Die Vertrags- und Gerichtssprache ist Deutsch. Wir sind
berechtigt, Klagen gegen den Kunden nach eigenem freien Ermessen auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden anzubringen. Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes ist
ausgeschlossen. Regelungen auf Grund internationaler Kaufrechtsübereinkommen kommen nicht zur Anwendung. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht. Aus dem Umstand, dass wir einzelne oder alle der uns hierunter zustehenden Rechte nicht ausüben, kann ein Verzicht auf diese Rechte
nicht abgeleitet werden. Erfüllungsort ist Wels. Ist der Kunde ein Konsument, so gelten die aktuellen Regelungen laut Konsumentenschutzgesetz bzw. alle Bestimmungen unserer Allgemeinen
Geschäftsbedingungen, die das Konsumentenschutzgesetz nicht einschränken oder ersetzen.
ZUSATZBEDINGUNGEN zu unseren ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für VERKAUF und LIEFERUNG VON GLAS
der Firma BefTec®GmbH
Stand: 01.05.2019
Grundsätzlich gelten die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma BefTec GmbH.
Für Verkauf und Lieferung von Glas gelten zusätzlich folgende Bedingungen:
Beschaffenheit der Ware
Lieferungen erfolgen in handelsüblicher Qualität. Die
von unseren Vorlieferanten beanspruchten Toleranzen z.B. bei Dicke, Maße sowie der Fehler usw. werden auch von uns in Anspruch genommen und mit der Bestellung akzeptiert der Empfänger diese
Einschränkungen. Jedenfalls wird höchstens eine Qualität gem. ÖNORM oder mangels vorliegender ÖNORM gem. einer vergleichbaren Norm geschuldet. Ausführung und Maße wurden vom Kunden laut Plänen
geprüft und freigegeben.
Es kann zu geringfügigen Abweichungen in Form und Farbe zu Mustern kommen. Bei VSG-Gläsern mit farbiger Folie sind geringfügige Farbabweichungen der einzelnen Produkte einer Bestellung bzw. bei
Nachbestellungen produktionsbedingt möglich und stellen keinen Reklamationsgrund dar.
Kein Glaskantenschutz/kein Handlauf: an den Kanten des VSG-Verbundes ist die PVB-Folie der Umwelt ausgesetzt und durch Luftfeuchte, stehendes Wasser und/oder Tropfenbildung kann u. U. Feuchte in
die Folie eindringen. Diese kann sich nach längerer Nutzungszeit durch optische Eintrübungen bzw. Ablösungen am Rand bemerkbar machen. Wir empfehlen einen Handlauf bzw. Glaskantenschutz. Es sind
die Wartungs- und Pflegehinweise einzuhalten. Bei Verwendung von VSG aus Floatgläsern kann es durch gegebene Einbausituationen wie z. B. Schlagschatten, Wärmestau usw. zu Hitzesprüngen kommen.
Diese Glasbrüche stellen keinen Reklamationsgrund dar. Wir empfehlen daher die Verwendung von VSG/TVG Gläsern.
Versand/Gefahrenübergang/Verpackung:
Es gilt die Versandart, die mit dem
Kunden schriftlich vereinbart wurde.
Die Gefahr, insbesondere das Risiko des Glasbruches, geht beim Abholen durch den Kunden mit Beginn der Beladung auf diesen über. Sendungen reisen auf Gefahr des Empfängers. Mit Übergabe der an
Fremdfrachtführer auch in unserem Auftrag und unsere Kosten oder unsere eigenen Fahrzeuge, geht die Gefahr einschließlich der Bruchgefahr auf den Empfänger über. Die unbeanstandete Übernahme
durch den Transportführer oder den Empfänger selbst, gilt als Beweis, dass die Ware in ordnungsmäßiger Beschaffenheit übergeben ist. Dem Empfänger ist bewusst, dass er gegen den Fremdtransporteur
direkt nur dann Regress nehmen kann, wenn er allfällige Mängel schriftlich am Lieferschein festhält.
Das Abladen durch uns oder dessen Hilfeleistung beim Abladen bedeutet nicht die Übernahme einer weiteren Gefahr oder Haftung, vielmehr hat der Empfänger für geeignete Abladevorrichtungen zu
sorgen und von sich aus die erforderlichen Facharbeitskräfte zum Abladen zu stellen.
Die Verpackung bleibt, soweit es sich nicht um Einwegverpackung handelt, unser Eigentum bzw. Eigentum des jeweiligen Lieferanten. Der Kunde ist zur Rückgabe verpflichtet (spätestens jedoch 8
Wochen nach Anlieferung). Dies gilt insbesondere für Mehrweggestelle. Bei Nichtrückgabe wird ein Benutzungsentgelt verrechnet. Eine Verwendung zum Transport von anderen Waren als derer, die wir
geliefert haben, ist strikt untersagt.
Beanstandungen:
Der Empfänger ist bei Lieferungen zur sofortigen Prüfung der
gelieferten Ware verpflichtet und hat erkennbare Mängel, Fehlmengen, Falschlieferungen und sonstige erkennbare Beanstandungen bei sonstigen Verlust seiner Rechte am Lieferschein schriftlich
spezifiziert festzuhalten.
Die Übernahme von Kosten, die durch Verarbeitung bzw. Verglasung offenkundig oder zum Übergabezeitpunkt mangelhafter Ware, aber auch durch Ersatzverarbeitung bzw. Ersatzverglasung entstehen (z.
B. Kosten für Ein- und/oder Ausbau, Transport, Entsorgung, Fahrtkosten, Wegzeit etc.) geht nicht zu unseren Lasten. Im Falle einer fehlerhaften Lieferung besteht nach unserer Wahl nur ein
Anspruch auf Verbesserung, Austausch oder Preisminderung.
Beanstandungen, deren Ursache auf Mängel zurückzuführen ist, welche unser Vorlieferant zu vertreten hat, können nur insoweit berücksichtigt werden, wie dieser sie gelten lässt.
Gewährleistung/Rügepflicht/Schadenersatz:
Wir haften für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur, sofern uns Vorsatz oder krass grobe Fahrlässigkeit
nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Bei geringerem Verschulden haften wir ausschließlich für Personenschäden.
Schadenersatzansprüche des Kunden, die auf Behebung des Mangels ziehen, können erst geltend gemacht werden, wenn wir mit der Erfüllung der Gewährungsansprüche in Verzug geraten sind. Wir sind
berechtigt, unsere Gewährleistungsansprüche gegen unsere Lieferanten an den Kunden abzutreten. Mit dieser Abtretung werden wir von unserer Gewährleistungsverpflichtung befreit. Wird eine
Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Soweit nicht gesetzlich eine kürzere Verjährungs- oder Präklusivfrist gilt, verfallen sämtliche Ansprüche gegen
uns , wenn Sie nicht binnen sechs Monaten ab dem Zeitpunkt, in dem der Vertragspartner vom Schaden und der Person des Schädigers oder vom sonst anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt,
gerichtlich geltend gemacht werden, längstens aber nach Ablauf von fünf Jahren nach dem schadensstiftenden Verhaltens. Wenn wir einzelne Teilleistungen Dritte beauftragen, die weder Dienstnehmer
noch Gesellschafter sind, haften wir nur bei Auswahlverschulden.
Das Vorliegen von Mängeln ist vom Vertragspartner nachzuweisen und findet im §924 AGB keine Anwendung.
Eigentumsvorbehalt:
Der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren darf der Käufer weder verpfänden noch sicherungshalber übereignen. Bei etwaigen Pfändungen oder sonstiger Inanspruchnahme durch
dritte Personen, ist der Käufer verhalten, unser Eigentumsrecht geltend zu machen und uns unverzüglich zu verständigen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware.